EXPERTENTIPP \"Zahnersatz“
Viele Patienten fragen sich bereits im Vorfeld einer umfangreichen Zahnersatz-Behandlung, ob es sinnvoll sein könnte, eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt einzuholen. Professor Fischer-Brandies weist darauf hin, dass dies grundsätzlich möglich sei: „Darüber hinaus gibt es beispielsweise in Bayern das sogenannte Zweitmeinungsmodell der kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Hier beraten Zahnärzte neutral, da sie nur beraten, aber nicht behandeln.“ Über die entsprechenden Institutionen in anderen Bundesländern sollten sich die Patienten im Internet informieren.
Michaela Franz, Expertin für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, erläutert, was auf Kassenpatienten zukommt, falls nach dem Verlust eines Zahnes beispielsweise ein Implantat notwendig wird: „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für das Einbringen eines Implantats in der Regel keine Kosten.“ Für implantatgetragenen Zahnersatz könne ein befundbezogener Festzuschuss gewährt werden. Gegen hohe Zuzahlungen könne man sich mit einer entsprechenden Zusatzversicherung schützen. „Wir empfehlen beispielsweise unsere Tarife ZAB und ZAE. Zudem bieten wir mit dem Zahnkostenoptimierer einen kostenlosen Service an, um Vergleichsangebote einzuholen.“
INFOKASTEN
Zusätzliche Informationen zum Thema gibt es beispielsweise unter ergodirekt.de. Zur Produktpalette des Direktversicherers zählen auch unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen. Unter vbgzmk.de, der Seite der Vereinigung Bayerischer Gutachter für Zahn-Mund-Kieferheilkunde, findet man Namen und Anschriften von Gutachtern, die im Fachgebiet der Zahnheilkunde tätig sind. In anderen Bundesländern sind andere Institutionen zuständig. Und unter experten-im-chat.de/zahnersatz schließlich befindet sich ein interessantes Chatprotokoll mit Fragen und Antworten zum Thema.
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